Verlassenschaft

Begleitung & Beratung als Gerichtskommissärin und Parteienvertreterin

Ein rustikales Weihwasserkessel mit einem feuchten immergrünen Zweig und weißen Kieselsteinen vor dem Hintergrund verschwommener rosa Blüten und grüner Blätter.

Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissärin oder Parteienvertreterin, inklusive umfassender erbrechtlicher Beratung.

Der Verlust eines Angehörigen ist eine herausfordernde Zeit. Gerade dann ist es wichtig, in rechtlichen Fragen verlässliche Unterstützung zu haben.

Wir übernehmen die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens – sei es als Gerichtskommissärin im Auftrag des Gerichts oder als Ihre gewählte Parteienvertreterin – und sorgen dafür, dass alle notwendigen Schritte geordnet, transparent und rechtssicher erfolgen.

Unsere Aufgabe im Rahmen des Gerichtskommissariats ist es, alle Parteien unparteiisch und umfassend über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Wir klären dabei alle Ihre Fragen zum Erb- und Pflichtteilsrecht, entwickeln gemeinsam individuelle Lösungen und helfen Ihnen, mögliche Familienkonflikte zu vermeiden oder beizulegen.

So begleiten wir Sie kompetent und einfühlsam und sorgen dafür, dass die Verlassenschaft geordnet, fair und rechtssicher geregelt wird.

Adler Hoffenscher Summer

Der Beginn des Verlassenschaftsverfahrens – die sog. Todesfallaufnahme

Mit jedem Todesfall sind rechtliche Fragen verbunden und von Gesetzes wegen gewisse Formalitäten vorgeschrieben. 

Sofern wir für die Durchführung des Verlassenschaftsverfahrens zuständig sind, erhalten die Angehörigen der verstorbenen Person wenige Wochen nach dem Tod per Post eine Ladung von uns zur sog. Todesfallaufnahme. Diese Ladung schicken wir üblicherweise an die letzte Wohnadresse der verstorbenen Person. Bitte kontaktieren Sie uns, sofern bereits vor der Todesfallaufnahme rechtliche Vorkehrungen zu treffen sind. 

Anlässlich der Todesfallaufnahme verschaffen wir uns einen ersten Überblick über die persönlichen und vermögensrechtlichen Verhältnisse der verstorbenen Person. Es genügt, wenn dieser Termin der Todesfallaufnahme von einer Person wahrgenommen wird, die mit den Verwandtschafts- und Vermögensverhältnissen der verstorbenen Person vertraut ist. 

Zur Vorbereitung der Todesfallaufnahme dürfen wir Sie höflich bitten, das nachstehende Eingabeformular auszufüllen. Dieses Formular erhalten Sie von uns auch mit der Ladung zur Todesfallaufnahme in ausgedruckter Version zum händischen Ausfüllen.

Anrede *

Titel

Vorname *

Nachname *

E-Mail *

Wiederholung E-Mail *

Telefonnummer *

Weitere Informationen

Anmerkungen

Sonstiges

Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.*

Hier finden Sie die PDF-Datei des Informationsblattes für die Todesfallaufnahme zum Ausdrucken und Ausfüllen:

Sollte es im Zuge des weiteren Verlassenschaftsverfahrens nötig sein, dass eine Partei durch eine andere Person (ein anderes Familienmitglied oder eine Vertrauensperson) vertreten wird (z.B. weil diese Partei im Ausland lebt), besteht die Möglichkeit, mittels Spezialvollmacht eine andere Person entsprechend zu bevollmächtigen. In diesem Fall bitten wir den Vollmachtgeber, dieses Spezialvollmachtsformular auszudrucken, auszufüllen und am Ende zu unterschreiben, wobei die Unterschrift dabei keiner notariellen Beglaubigung bedarf. Bitte senden Sie das Original dieser ausgefüllten und unterschriebenen Spezialvollmacht per Post an unsere Kanzlei, sodass es zum Termin der Abhandlung vorliegt.

Persönliche und kompetente Beratung im Erbfall.

Wir stehen Ihnen vertrauensvoll zur Seite, erklären Ihre Rechte und Pflichten und helfen, Ihr Erbe fair und geordnet zu regeln.

Die drei Juristinnen des Notariats