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Bestimmte Rechtsgeschäfte erfordern besondere Sicherheit. In diesen Fällen schreibt das Gesetz die Errichtung eines Notariatsaktes vor. Wir sorgen dafür, dass Ihre Vereinbarungen und Verträge rechtlich einwandfrei, klar formuliert und wirksam festgehalten werden – ob im Immobilienrecht, Familienrecht oder bei unternehmensrechtlichen Angelegenheiten.
Gerne beglaubigen wir Ihre Unterschrift und bestätigen damit verbindlich, dass Ihre Unterschrift echt ist und Sie das jeweilige Dokument eigenhändig unterzeichnet haben.
Bitte bringen Sie für die Beglaubigung Ihrer Unterschrift oder Errichtung eines Notariatsaktes Ihren Reisepass oder Personalausweis mit, damit Ihre Identität überprüft werden kann.
Unterschriftsbeglaubigungen sind während unserer Kanzleiöffnungszeiten auch ohne Termin möglich. Zur Vermeidung von Wartezeiten bitten wir jedoch höflich um kurze vorherige Anmeldung, damit wir Ihnen freie Zeitfenster nennen können.
Die Errichtung eines Notariatsaktes erfordert in jedem Fall eine Terminvereinbarung. Bitte übermitteln Sie uns vorab einen Vertragsentwurf (sofern dieser nicht von uns erstellt wurde), damit wir den Zeitaufwand einschätzen können.
Informationen zu digitalen Beurkundungen finden Sie hier: Online Dienstleistungen
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