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Mit einem Testament können Sie regeln, wie Ihr Vermögen nach Ihrem Tod aufgeteilt werden soll. Wir setzen gemeinsam mit Ihnen das Testament auf und klären dabei Fragen wie:
Was passiert, wenn Sie kein Testament haben?
Wen möchten Sie nach Ihrem Tod berücksichtigen?
Möchten Sie schon vorab Dinge übergeben bzw. weitergeben (beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung)?
Möchten Sie vielleicht einzelne Gegenstände an jemand Bestimmten weitergeben?
Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Errichtung Ihres letzten Willens, übernehmen die Verwahrung Ihres Testaments und registrieren dieses im Zentralen Österreichischen Testamentsregister, damit es im Ernstfall zuverlässig aufgefunden wird.
Dank unserer umfassenden praktischen Erfahrung, insbesondere aus der Führung von Verlassenschaftsverfahren als Gerichtskommissärin, beraten wir Sie kompetent in allen erb- und pflichtteilsrechtlichen Fragen und sorgen dafür, dass Ihr letzter Wille respektiert wird.