Immobilienkauf & Liegenschaftsrecht

Verlässliche rechtliche Begleitung bei allen Immobiliengeschäften

Rechtssicherheit beim Immobilienkauf

Erstellung Ihres Liegenschaftskaufvertrages, Beglaubigung der Unterschriften und vollständige treuhändige Abwicklung bis zur Grundbucheintragung.

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt – sowohl finanziell als auch persönlich. Damit dabei alles reibungslos und rechtssicher abläuft, stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.

Wir nehmen Einsicht in das Grundbuch sowie in den Kataster- und Flächenwidmungsplan. Nach sorgfältigem Studium aller Unterlagen erstellen wir den Liegenschaftskaufvertrag und berücksichtigen dabei alle Besonderheiten Ihres Einzelfalls.

Wir beglaubigen die Unterschriften aller Parteien (analog oder digital) und übernehmen die vollständige treuhändige Abwicklung. Falls erforderlich, veranlassen wir die Lastenfreistellung und sorgen dafür, dass die Käufer vertragsgemäß und lastenfrei im Grundbuch eingetragen werden.

Außerdem berechnen wir anfallende Steuern und Gebühren. Wir beraten Sie umfassend über mögliche Befreiungen, zum Beispiel über die Hauptwohnsitzbefreiung bei der Immobilienertragsteuer oder über eine Gebührenbefreiung bei der grundbücherlichen Eintragungsgebühr.

Bei uns können Sie sicher sein, dass Ihre Immobilientransaktion rechtlich abgesichert, steuer- und gebührenschonend, zuverlässig und rasch durchgeführt wird.

Selbstverständlich beraten wir Sie auch in allen übrigen liegenschaftsrechtlichen Angelegenheiten, wie der Erstellung von Bestandverträgen, Dienstbarkeitsverträgen, Einräumung von Nutzungsrechten, Belastungs- und Veräußerungsverboten sowie Vorkaufsrechten. 

Wir wickeln in Zusammenarbeit mit Bauträgern auch regelmäßig Bauträgerprojekte ab, von der rechtlichen Begleitung beim Immobilienkauf bis zur Planung, Parifizierung und dem Verkauf der Wohneinheiten – alles aus einer Hand.

Adler Hoffenscher Summer

Informationen für die Berechnung der Immobilienertragssteuer

Bei der Veräußerung von Liegenschaften fällt grundsätzlich Immobilienertragsteuer an. Ausgenommen sind z.B. Eigenheime, die seit der Anschaffung oder Herstellung mindestens zwei Jahre bis zur Veräußerung ununterbrochen als Hauptwohnsitz genutzt wurden.

Wir prüfen für Sie Steuerbefreiungen, berechnen die Steuer, übermitteln die Meldungen ans Finanzamt und wickeln Zahlungen treuhändig ab.

Bitte füllen Sie dazu den untenstehenden Fragebogen aus, damit wir die Berechnung effizient vorbereiten können.

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Immobiliengeschäfte erfordern klare rechtliche Begleitung.

Wir beraten Sie persönlich und sorgen dafür, dass Ihr Kauf oder Verkauf reibungslos und sicher abgewickelt wird. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

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