Kinderwunsch

Zustimmung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz

Kinderwunsch

Errichtung Ihres Notariatsaktes für die Erteilung der Zustimmung zur künstlichen Befruchtung.

Wenn der gemeinsame Kinderwunsch zur Herausforderung wird, soll zumindest die rechtliche Seite einfach und unkompliziert sein.

Für unverheiratete Paare sowie bei Verwendung von Fremdsamen und/oder fremden Eizellen, schreibt das Gesetz vor, dass die Zustimmung zur Durchführung einer künstlichen Befruchtung in Form eines Notariatsaktes erfolgen muss. Wir erstellen diesen Notariatsakt zuverlässig und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind.

Damit die rechtliche Seite keine Hürde darstellt.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir begleiten Sie persönlich, einfühlsam und kompetent bei diesem Schritt Ihres Weges zur Familiengründung. 

Zur Vorbereitung Ihrer notariellen Zustimmungserklärung nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz bitten wir Sie höflich, den hier abrufbaren Fragebogen sorgfältig auszufüllen und an uns entweder per E-Mail, per Post oder persönlich durch Abgabe in unserer Kanzlei zu retournieren.

Wir melden uns dann gerne bei Ihnen zur Vereinbarung eines Unterfertigungstermins.

Die drei Juristinnen des Notariats